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Dieses Bild ist gemäß dem Gesetz der Kirgisischen Republiknicht urheberrechtlich schutzfähig. (6 vom 18. Januar 1998 „über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“) (Details).
Artikel 6. Urheberrechtlich geschützte Werke (Gegenstand des Urheberrechts)
Ideen, Methoden, Prozesse, Systeme, Mittel, Konzepte, Prinzipien, Entdeckungen und Fakten können nicht durch das Urheberrecht geschützt werden.
Artikel 8. Werke und die Ergebnisse ähnlicher Tätigkeiten, die nicht Gegenstand des Urheberrechts sind
Das Folgende ist nicht Gegenstand des Urheberrechts:
Offizielle Dokumente (Gesetze, Beschlüsse, Entscheidungen usw.) sowie deren offizielle Übersetzungen;
Staatliche Embleme und offizielle Zeichen (Flaggen, Wappen, Orden, Geldzeichen usw.);
Werke der Folklore;
Informationen über die Nachrichten des Tages oder Informationen über aktuelle Ereignisse, die den Charakter einer allgemeinen Presseinformation haben;
Die Ergebnisse, die mit Hilfe technischer Mittel für die Herstellung einer bestimmten Art von Produkten erzielt werden, ohne dass die schöpferische Tätigkeit eines Menschen direkt auf die Schaffung eines individuellen Werks ausgerichtet ist.[1]
Kommentar – Gemäß zwischenstaatlichen und internationalen Verträgen ist die Kirgisische Republik der Rechtsnachfolger der Kirgisischen Sozialistischen Sowjetrepublik, daher gilt dieses Lizenzkennzeichen auch für offizielle Symbole und offizielle Dokumente der Kirgisischen SSR.
Warnung – Dieses Lizenzkennzeichen kann nicht auf vorgeschlagene offizielle Symbole und Entwürfe der offiziellen Dokumente angewendet werden, die urheberrechtlich geschützt werden können.
↑Geändert durch das Gesetz Nr. 120 vom 6. November 1999
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